Otis Benning Otis Benning

„Anwendungsbereich des Straftatbestandes der Geldwäsche wurde deutlich ausgeweitet – Werkzeuge für den Vollzug müssen verbessert werden.“

Berlin. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche zugestimmt. In der bisherigen Form des Gesetzes war nur bei Vortaten wie beispielsweise der Steuerhinterziehung oder Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche möglich.

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